Service für Mieter, Käufer und Eigentümer – bei der SWG Kamenz ist das kein Dienst nach Vorschrift. Wir sind ein kommunales Dienstleistungsunternehmen, und Sie sind unsere Kunden. Das heißt: Wir denken ein Stück voraus, was Ihre Wünsche und vielleicht auch Sorgen angeht. Und lassen uns nicht lange bitten.
Der erste Schritt
zu Ihrem Mietvertrag.
Sie wollen eine Wohnung oder Gewerberaum mieten? Dann füllen Sie
bitte die nachstehende Selbstauskunft aus und senden sie per E-Mail
oder Post an uns. Sie erhalten umgehend Antwort.
Was Mieter gerne wissen wollen.
Ja, sie beträgt in der Regel drei monatlichen Netto-Kaltmieten und wird Ihnen
bei ordnungsgemäßer Beendigung des Mietvertrags zurückerstattet.
Selbstverständlich können Sie die Kaution in drei Monatsraten zahlen.
Aus der Netto-Kaltmiete und den Betriebskosten-Vorauszahlungen. Darin sind auch die
Wasser- und
Heizkosten-Vorauszahlungen enthalten, nicht aber die Stromkosten. Für letztere müssen
Sie einen
individuellen Vertrag mit einem Energieversorger schließen.
Die Miete muss spätestens zum dritten Werktag des Monats (Samstag zählt als Werktag) auf
dem Konto der SWG Kamenz eingegangen sein. Am sichersten ist es, wenn Sie der SWG Kamenz
eine entsprechende Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschriftverfahren erteilen.
Sie können Ihren Mietvertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf
des übernächsten Kalendermonats schriftlich kündigen. Ausgenommen davon sind Altverträge
aus der DDR-Zeit; diese behalten ihre Gültigkeit. Die fristlose Kündigung richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten auf Basis des Sozialrechtes. Beantragen
können Sie ihn beim Landratsamt beantragen. Sprechen Sie uns an, unser
Vermietungsservice hilft Ihnen gerne weiter. Informationen unter:
https://www.landkreis-bautzen.de/1676.html
Die Untervermietung Ihrer Wohnung können wir unter bestimmten
Voraussetzungen genehmigen. Bitte sprechen Sie uns an.
Wenn Sie spüren, dass Sie in Zahlungsverzug kommen, sprechen Sie uns rechzeitig an. an.
Es ist keine Peinlichkeit oder Schande – es muss nicht einmal Ihre Schuld sein, wenn Sie
in Zahlungsschwierigkeiten bekommen sind. Aber je eher wir es wissen, desto größer sind
die Möglichkeiten eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an
uns.
Zu Ihrem Finanzteam
Zur Vereinbarung eines Vor- und Endabnahmetermins Ihrer Wohnung stehen
Ihnen unsere Kundenbetreuer zur Verfügung.
Zum Kundenbetreuungsteam
Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb
eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Der genaue Zeitpunkt
der Abrechnungserstellung hängt davon ab, wann der SWG Kamenz sämtliche Rechnungen der
beauftragten Versorgungsunternehmen
zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, eine zügige Abrechnung zu gewährleisten.
Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb
eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Der genaue Zeitpunkt
der Abrechnungserstellung hängt davon ab, wann der SWG Kamenz sämtliche Rechnungen der
beauftragten Versorgungsunternehmen
zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, eine zügige Abrechnung zu gewährleisten.
Eine Erhöhung der Vorauszahlung kann auch dann sinnvoll sein, wenn aus der vergangenen
Abrechnung ein Guthaben resultierte. Gründe hierfür können etwa absehbare
Kostensteigerungen sein. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auf Anfrage ihren
persönlichen Fall.
Die neue monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den bereits bekannten
Preissteigerungen und Ihren anteiligen Gesamtkosten im abgerechneten Zeitraum. Der
ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten
Abrechnungszeitraum abdecken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu
verringern.
Auf der ersten Seite im Abrechnungsschreiben sehen Sie die einzelnen
Abrechnungsergebnisse. Aus den einzelnen
Ergebnissen errechnet sich das Gesamtergebnis (Guthaben/Forderung).
In der Nebenkosten-Abrechnung ist vermerkt, wann die Nachzahlung fällig wird. Sofern Sie
uns eine Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschriftverfahren erteilt haben, wird Ihr
Konto mit dieser Nachforderung bei der nächsten Mietzahlung belastet. Wie vereinbart,
erfolgt die Belastung Ihres Kontos jeweils monatlich am 3. des Monats. Fällt der
Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit
auf den nächsten folgenden Werktag. Verbleibende Guthaben aus vorliegenden
Umlagenabrechnungen werden mit den Nutzungsgebühren der Folgemonate unter
Berücksichtigung der neuen Nutzungsgebühr verrechnet.
Probleme mit Strom, Wasser, Heizung und Sanitäranlagen? In den Servicezeiten wenden Sie
sich dazu bitte an Ihren zuständigen Instandshaltungsteam.
Unsere Servicezeiten
Zum Instandhaltungsteam
Probleme mit Strom, Wasser, Heizung und Sanitäranlagen? Zu Feierabend oder
nachts, am Wochenende oder Feiertag? Dann rufen Sie bitte sofort beim Havarie-
Notdienst an:
Telefon 03578 377 377
Mo
Di
Mi
Do
Fr
bis 8 Uhr und ab 15 Uhr
bis 8 Uhr und ab 18 Uhr
bis 9 Uhr und ab 15 Uhr
bis 8 Uhr und ab 16 Uhr
bis 8 Uhr und ab 12 Uhr
Sa, So und Feiertags
Alle Wohnungen sind auf die Bereitstellung der drei Medien eingerichtet. Am einfachsten
beziehen Sie sie aus einer Quelle: vom Unternehmen PYÜR, mit dem die SWG Kamenz einen
Rahmenvertrag geschlossen hat. Sie können verschiedene Pakete buchen, die alle drei
Medien beinhalten. Alternativ können Sie auch nur einen Internet-Anschluss buchen. Eine
erste Auskunft geben die untenstehenden Informationsblätter Produktübersicht und
Senderliste. Für den individuellen Vertragsabschluss
wenden Sie sich bitte direkt an PYÜR.
In diesem Fall wählen Sie bitte die Hotline von PYÜR:
Telefon 030 25 777 777
Das Anbringen von Satellitenantennen ist leider nicht gestattet. Damit sollen das
Gesamtbild des Wohngebäudes gewahrt und Schädigungen der Bausubstanz vermieden werden.
Eine Tierhaltung in der Wohnung ist von der schriftlichen Zustimmung der SWG Kamenz abhängig
(außer Kleinsttiere wie z.B. Fische, Ziervögel, Hamster). Anträge stellen Sie bitte formlos
schriftlich, gerne auch per E-Mail. Eine erteilte Genehmigung ist jederzeit widerrufbar,
insbesondere, wenn es Probleme mit der
Sauberkeit oder mit den Nachbarn gibt.
In unserem Wohnungsbestand sind überwiegend Schließzylindersysteme verbaut. Für diese
Zylinder können Schlüsselkopien nur von autorisierten Lieferanten angefertigt werden. Dieses
System trägt zu einer erhöhten Sicherheit für Sie bei und ermöglicht Ihnen, komfortabel
mehrere Schließzylinder mit einem Schlüssel zu öffnen. Wenn Sie eine zusätzliche
Schlüsselkopie des Haustürschlüssels wollen, holen Sie bitte beim Kundenbetreuer eine
Schlüsselkarte ab, welche zur Anfertigung eines weiteren Schlüssels berechtigt.
In der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 19 Uhr bis 7 Uhr sind Lärm verursachende Arbeiten,
das Musizieren und sonstige laute Geräusche zu unterlassen. Ab 22 Uhr ist die allgemeine
Hausruhe zu wahren. An Sonn- und Feiertagen ist ruhestörender Lärm jeglicher Art nicht
gestattet.
Hier finden Sie Informationen zum Sperrmüll und können eine individuelle
Sperrmüll-Entsorgung anmelden.
Für das Verlegen eigener Fußbodenbeläge benötigen Sie eine Genehmigung der SWG Kamenz. Nach
Prüfung Ihres Vorhabens wird mit Ihnen eine Vereinbarung über das Verlegen geschlossen.
Schönheitsreparaturen müssen in der Regel Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses
übernehmen. Das heißt aber nicht, dass Sie dafür einen Handwerker einschalten müssen. Wer
geschickt ist, darf grundsätzlich auch selber Hand anlegen. Allerdings kann die SWG Kamenz
darauf bestehen, dass bei der Eigenleistung eine Mindestqualität gewahrt wird.
Bitte informieren Sie uns unbedingt in folgenden, die gemeinsame Wohnung betreffenden Fällen:
- Eheschließung,
- Geburt eines Kindes,
- Änderung des Namens,
- Einzug eines Lebenspartners sowie
- leider auch über eine Trennung oder den Tod des Partners.
Bitte informieren Sie uns auch über:
- Ihre neue Bankverbindung oder
- den Ein- oder Auszug von Personen.