Rauchwarnmelder retten Leben – auch die SWG stattet ihre Wohnungen aus!

03. Jul 2023 / SWG-Team

Entsteht in einem Mehrfamilienhaus ein Brand, gelangen ganz schnell mehrere Personen in Gefahr. Hier können Rauchwarnmelder buchstäblich Leben retten, da sie im Brandfall gerade schlafende Menschen rechtzeitig warnen. Im Schlaf ist der menschliche Geruchssinn inaktiv.

Jetzt hat auch der sächsische Landtag für Sachsen als letztes der 16 Bundesländer die Bauordnung geändert und eine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für alle Bestandswohnungen bis zum 31.12.2023 verbindlich festgelegt (siehe dazu § 47 Abs. 4 Sächsische Bauordnung).

Auch wir als Vermieter werden deshalb in allen unseren Wohnungen Rauchwarnmelder anbringen lassen. Die Montage der Rauchwarnmelder hat bereits begonnen und wird bis Ende des Jahres 2023 durchgeführt. Dazu erhält jeder Mieter rechtzeitig eine gesonderte Terminankündigung der Firmen ista bzw. TECHEM Energy Services (in Abhängigkeit welcher Anbieter bereits die Wasserzähler und Heizkostenverteiler in Ihrer Liegenschaft bereitgestellt hat).

  • Die Rauchwarnmelder werden in allen potenziell zum Schlafen genutzten Räumen und Fluren eingebaut. In einer 3-Raum-Wohnung sind das z. B. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur.
  • In der Küche und im Bad erfolgt keine Montage von Rauchwarnmeldern, da in diesen Räumen oft Dämpfe entstehen, die Fehlalarme auslösen können.
  • Die Rauchwarnmelder verfügen über eine 10-Jahres-Batterie.
  • Sie werden in das bereits vorhandene Funksystem eingebunden und von dort aus überwacht und überprüft, sodass eine jährliche Inspektion innerhalb Ihrer Wohnung in Ihrem Beisein entfällt.
  • Nur wenn ein Rauchwarnmelder defekt ist bzw. nicht mehr korrekt montiert ist, erfolgt vom Dienstleister der Zutritt in Ihre Wohnung.

Die Rauchwarnmelder werden von der SWG gekauft. In Summe ist das für unseren gesamten Bestand eine Investition in Höhe von rd. 180.000 €. Diese Kosten werden im Rahmen einer Modernisierung nach § 559 Abs. 1 BGB auf die Mieter umgelegt. Daraus ergeben sich geringe monatliche Mieterhöhungen in Höhe von 0,50 € bis ca. 1,00 € pro Wohnung (je nach Anzahl der auszustattenden Räume).

Darüber hinaus sind wir gesetzlich für die regelmäßige Wartung bzw. Überprüfung aller Rauchwarnmelder zuständig - dafür werden wir die entsprechenden Unternehmen ista bzw. Techem entsprechend beauftragen.