Neue Heizkostenverordnung

07. Jul 2022 / SWG-Team

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Mit der novellierten Verordnung werden EU-Vorgaben zur Energieeffizienz in deutsches Recht umgesetzt. Sie hat Änderungen für Mieter und Vermieter mit sich gebracht. Ziel der Verordnung ist es, den Energieverbrauch zu senken und CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn Heizen ist einer der Hauptverursacher für die weltweiten CO2-Emissionen. Hier wird seitens des Gesetzgebers großes Einsparpotential gesehen. Erreicht werden soll das mit mehr Transparenz für Mieter/Bewohner beim Energieverbrauch. Nach dem Motto: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn bewusst reduzieren.

Was sieht die neue Heizkostenverordnung vor?

Vermieter sind jetzt dazu verpflichtet, ihre Mieter einmal pro Monat über ihren Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zu informieren (sog. Unterjährige Verbrauchsinformation). Vorausgesetzt, dass die Wohnungen über fernablesbare Zählertechnik verfügen, was für die allermeisten SWG Wohnungen bereits zutrifft. Des Weiteren wird die jährliche Heizkostenabrechnung um eine weitere verpflichtende Information, nämlich einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch und zum Durchschnittsverbrauch ergänzt. Die SWG hat die Messdienstleister ista und Techem mit der Erbringung dieser beiden Verpflichtungen gegenüber unseren Mieterinnen und Mietern beauftragt.

Können Mieter die Informationen ablehnen? Nein. Die Heizkostenverordnung lässt sich als gesetzliche Vorgabe nicht umgehen. Auch nicht durch persönliche Absprachen. Selbst wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, dass die Unterjährige Verbrauchsinformation wenig sinnvoll ist. Um zusätzliche Kosten für die Erstellung und postalische Versendung der Unterjährigen Verbrauchsinformation in Papierform für Sie zu sparen, empfehlen wir Ihnen daher zwingend, eine digitale Variante zu wählen. So können sich Mieter von den SWG Messanbietern ista und Techem E-Mails schicken lassen oder über entsprechende Smartphone- oder Tablet -Apps auf diese Informationen zugreifen – wir haben Sie dazu im Februar persönlich ausführlich per Brief informiert.

Wir und andere Wohnungsunternehmen sehen die „Unterjährige Verbrauchsinformation“ als kritisch an. Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den zusätzlichen monatlichen Informationen möglicherweise überfordert. Wir befürchten außerdem, dass besonders aus falschen Spargründen die Mieter ihre Wohnungen jetzt nicht mehr ausreichend beheizen und lüften könnten. Laut Mietvertrag sind die Mieter aber dazu verpflichtet, ihre Mieträume ausreichend zu beheizen und regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung und damit gesundheitliche und bauliche Schäden abzuwenden.