Wichtige Vorabinformation zu Ihrem Kabelfernsehanschluss

Über viele Jahre hin sind unsere Wohnungsbestände verlässlich von der REKA mit Kabelfernsehen, auf Wunsch hin auch mit Telefon und Internetdiensten versorgt worden. Nun steht jedoch der Einzug einer neuen Technik, der Glasfaserausbau, im wahrsten Sinne des Wortes „vor der Haustür“. Mehrere Anbieter, wie beispielsweise die Deutsche Telekom oder GigaNetz Deutschland, werben aktuell für ihre Angebote.

Um die Wohnungen der SWG Kamenz auch künftig umfangreich mit Fernsehen, Rundfunk und schnellen Internetverbindungen versorgen zu können, haben wir mit der Kamenzer Firma Nachrichtentechnik Paulick einen neuen Versorgungsvertrag ab dem 1. November 2023 abgeschlossen. Ab November wird Ihr Kabelfernsehanschluss direkt mit der Nachrichtentechnik Paulick abgerechnet werden.

Bitte erschrecken Sie daher nicht, wenn aufgrund des Wechsels von der PYUR/REKA zur Nachrichtentechnik Paulick Ihr bestehender Kabel-Anschluss-Vertrag zum 31. Oktober 2023 automatisch gekündigt wird. Dazu wird die PYUR/REKA sich in den nächsten Wochen bei Ihnen melden. Bestehende Internet und/oder Telefon-Verträge bleiben davon jedoch unberührt.

Parallel erhalten Sie von der Nachrichtentechnik Paulick die notwenigen Vertragsunterlagen für Ihren Kabelfernseh-Anschluss zugesandt, die Sie bitte direkt mit der Nachrichtentechnik Paulick als neuen Fernsehversorger abschließen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Ihre bei PYUR/REKA hinterlegten Daten nicht automatisch von der Nachrichtentechnik Paulick übernommen werden. Aber die gute Nachricht lautet: Auch in den kommenden Jahren bleiben die Preise und Leistungen des Fernsehens für Sie wie gewohnt.

Sollten Sie Fragen zum Wechsel haben, können Sie sich gern an die Nachrichtentechnik Paulick unter Tel.: 03578 3841-0 wenden oder diese in deren Geschäftsstelle auf der Friedensstraße 30 in Kamenz aufsuchen.

Zusätzlich zur Fernsehversorgung haben wir die Nachrichtentechnik Paulick beauftragt, die Verkabelung für den künftigen Glasfaseranschluss innerhalb unserer Mietshäuser vorzunehmen. Diese Arbeiten werden ab dem kommenden Jahr sukzessive in unseren Liegenschaften durchgeführt und werden sowohl von der SWG als auch von der Fa. Nachrichtentechnik Paulick vorher schriftlich angekündigt.

Diese Arbeiten dienen dazu, unsere Gebäude und die Wohnungen endgültig an das Glasfasernetz anzubinden, sobald die Telekom oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen den Hausanschluss von der Straße zum Gebäude verlegt und hergestellt hat. Erst danach kann ein Glasfaserbasierter Wohnungsanschluss von einem Dienstleister Ihrer Wahl nach Vertragsabschluss uneingeschränkt genutzt werden.

Sollten Sie also in den nächsten Wochen oder Monaten durch einen Telekommunikationsdienstleister zum Abschluss eines Vertrages angesprochen werden, so bedenken Sie bitte, dass Sie zwar bereits heute einen Antrag auf Glasfaserwohnungsanschluss stellen können, hergestellt und aktiv genutzt werden kann dieser jedoch erst, wenn der Hausanschluss vorhanden und aktiviert ist. Sobald dies der Fall ist, werden wir die Bewohner der jeweiligen Objekte informieren. Bitte seien Sie in diesem Zusammenhang wachsam, von Haustürgeschäften raten wir generell ab. Beratung zum Glasfaseranschluss erhalten Sie beim Fachhändler oder durch die Nachrichtentechnik Paulick, die Sie hier gern unterstützen. Wie immer gilt, lassen Sie keine Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht vorher bei Ihnen angekündigt haben. Und im Zweifelsfall stehen wir Ihnen für Rückfragen natürlich auch gern zur Verfügung.

Unser Firmensitz bleibt am Freitag, d. 19. Mai 2023 geschlossen – Telefonische Erreichbarkeit

In dringenden Notfällen steht Ihnen der Havariedienst der ewag kamenz unter der Ruf-Nummer 377-377 für Ihre Schadensmeldungen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

Am Montag, d. 22. Mai 2023, sind wir wieder persönlich  für Sie da.

Wir laden ein zum „Tag der offenen Tür” am Dienstag, d. 25. April 2023, 16.00 -18.00 Uhr, Objekt Straße der Einheit 18a

Alle Wohnungen erhalten eine große Wohnküche und schicke Bäder. In den vier großen 2,5 Zimmer-Wohnungen entsteht aus 2 kleinen Räumen ein großes lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit einer Größe von ca. 30 m². Die übrigen vier kleinen 1,5 Zimmer-Wohnungen sind ca. 45 m² groß und verfügen ebenfalls über eine geräumige Wohnküche und einen Wohn-/Schlafraum. Außerdem erhalten alle Wohnungen einen großen neuen Aluminiumbalkon.

Sie sind derzeit auf der Suche nach einer neuen Wohnung und sind neugierig geworden?

Unsere Mitarbeiter Frau Melanie Minkwitz und Herr Heiko Bürger würden sich freuen, Ihnen am 25. April unsere derzeit noch im Bau befindlichen Wohnungen vorstellen zu können.

Frohe Ostern!

SWG m.b.H. Kamenz – seit Ende Februar mit mobiler Werbebotschaft

 

Wir möchten uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit mit der SD Verkehrswerbung Meißen, den GRAPHIXERN sowie dem Studio Anne Hasselbach bedanken!

Rauchwarnmelder retten Leben – auch die SWG stattet ihre Wohnungen aus!

Jetzt hat auch der sächsische Landtag für Sachsen als letztes der 16 Bundesländer die Bauordnung geändert und eine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für alle Bestandswohnungen bis zum 31.12.2023 verbindlich festgelegt (siehe dazu § 47 Abs. 4 Sächsische Bauordnung).

Auch wir als Vermieter werden deshalb in allen unseren Wohnungen Rauchwarnmelder anbringen lassen. Die Montage der Rauchwarnmelder hat bereits begonnen und wird bis Ende des Jahres 2023 durchgeführt. Dazu erhält jeder Mieter rechtzeitig eine gesonderte Terminankündigung der Firmen ista bzw. TECHEM Energy Services (in Abhängigkeit welcher Anbieter bereits die Wasserzähler und Heizkostenverteiler in Ihrer Liegenschaft bereitgestellt hat).

  • Die Rauchwarnmelder werden in allen potenziell zum Schlafen genutzten Räumen und Fluren eingebaut. In einer 3-Raum-Wohnung sind das z. B. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur.
  • In der Küche und im Bad erfolgt keine Montage von Rauchwarnmeldern, da in diesen Räumen oft Dämpfe entstehen, die Fehlalarme auslösen können.
  • Die Rauchwarnmelder verfügen über eine 10-Jahres-Batterie.
  • Sie werden in das bereits vorhandene Funksystem eingebunden und von dort aus überwacht und überprüft, sodass eine jährliche Inspektion innerhalb Ihrer Wohnung in Ihrem Beisein entfällt.
  • Nur wenn ein Rauchwarnmelder defekt ist bzw. nicht mehr korrekt montiert ist, erfolgt vom Dienstleister der Zutritt in Ihre Wohnung.

Die Rauchwarnmelder werden von der SWG gekauft. In Summe ist das für unseren gesamten Bestand eine Investition in Höhe von rd. 180.000 €. Diese Kosten werden im Rahmen einer Modernisierung nach § 559 Abs. 1 BGB auf die Mieter umgelegt. Daraus ergeben sich geringe monatliche Mieterhöhungen in Höhe von 0,50 € bis ca. 1,00 € pro Wohnung (je nach Anzahl der auszustattenden Räume).

Darüber hinaus sind wir gesetzlich für die regelmäßige Wartung bzw. Überprüfung aller Rauchwarnmelder zuständig – dafür werden wir die entsprechenden Unternehmen ista bzw. Techem entsprechend beauftragen.

Die Baumaßnahmen in der Straße der Einheit 18a-d gehen vorwärts

Das Gebäude erhält ein modernes Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aus nicht brennbarer Mineralwolle (Dämmstoffstärke 14 cm). Die neue Fassadendämmung erfüllt damit die aktuellen Energieeffizienzstandards des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (früher Energiesparverordnung). Dadurch wird sich der Wärmebedarf des Gebäudes durch den zeitgemäßen Vollwärmeschutz deutlich reduzieren und zur Absenkung der Heizkosten führen; ebenso verbessert sich der sommerliche Wärmeschutz des Wohngebäudes, das heißt, dass sich die Wohnungen an heißen Sommertagen weniger aufheizen.

Die Planung der Baumaßnahme hat ergeben, dass es im Zuge der energetischen Fassadensanierung wirtschaftlicher ist, die schmalen vorhandenen Bestandsbalkons durch neue zeitgemäße größere Aluminiumbalkons zu ersetzen (Breite 3,50 x Tiefe 1,50 m).

Die vorhandenen Bestandsbalkone aus Beton wurden bereits am I. Bauabschnitt komplett abgebrochen. Danach wird die rückseitige Fassade mit der vollflächigen Wärmedämmung ausgestattet und im Anschluss werden an jede Wohnung jeweils neue Anstellbalkone angebaut. Die gesamte Fassade erhält einen neuen Farbanstrich sowie neue Fensterbänke. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wird auch das vorhandene Stahlbeton-Dachtragwerk verbessert. In diesem Zusammenhang werden alle acht Wohnungen in der Straße der Einheit 18a grundlegend umgebaut und vollständig modernisiert. Es entstehen z.T. völlig neue Grundrisse; alle Wohnungen erhalten eine große Wohnküche und neue Bäder. In vier großen 2,5 Zimmer-Wohnungen (ca. 75 m² – s. Mustergrundriss) wird aus 2 kleinen Räumen ein großes Wohnzimmer (ca. 30 m²).

 

Die übrigen vier kleinen 1,5 Zimmer-Wohnungen sind ca. 45 m² groß, verfügen über eine geräumige Wohnküche und einen Wohn-/Schlafraum. Alle Wohnungen erhalten einen großen neuen Aluminiumbalkon. Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts inklusive der 8 neuen Wohnungen rechnen wir Mitte des 2. Quartals 2023. Danach wird die Baumaßnahme im II. Bauabschnitt bis zum Spätherbst 2023 fortgesetzt. Die SWG wird auch zukünftig ähnliche Projekte umsetzen.

2022 – ein Jahr mit großen Herausforderungen liegt hinter uns

Nicht nur die Preise für Energie, auch die Lebensmittelpreise kennen nur noch eine Richtung – nach oben. Wir hoffen, dass die vom Bund geplanten Maßnahmen zur Gaspreis- und Strompreisdeckelung Ihnen, unseren Mietern ein klein wenig Sicherheit bei der Kostenplanung geben. Natürlich wird Energie zukünftig bedeutend teurer sein, als wir es in der Vergangenheit gewohnt waren. Sicherlich wird das unser aller Verhalten in Zukunft beeinflussen. Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihnen das neu geregelte Wohngeld zusteht.

Die Engpässe bei der Beschaffung von Baumaterialien und die enormen Preissteigerungen der Handwerksleistungen beeinträchtigten natürlich auch unsere Wirtschaftsplanung. Umso mehr freuen wir uns, dass wir die Schwerpunkte unserer Baumaßnahmen in 2022 realisieren konnten. So erstrahlt jetzt das Ärztehaus Kamenz-Ost in der Fichtestraße 15 mit einer neuen Fassade. Bis zum Jahresende sollte der erste Bauabschnitt der Fassadensanierung Straße der Einheit 18 a – c geschafft sein. Nächstes Jahr erfolgt dann der zweite Bauabschnitt; die Fassadensanierung Straße der Einheit 18 d – f. Das wird auch die Sanierung bzw. Neustellung der Balkonanlage für dieses Objekt beinhalten.

Ein weiteres großes Projekt für das Jahr 2023 sind die anstehenden Strangsanierungen mit gleichzeitigen Grundrissänderungen in dem Objekt Heinrich-Heine-Straße 7. Da die Maßnahmen sehr aufwendig sein werden, konnten wir glücklicherweise den betroffenen Mietern bereits neue Wohnungen anbieten, auch um so die notwendige Baufreiheit zu gewährleisten.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mietern für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken, die von Einschränkungen und Lärmbeeinträchtigungen durch einzelne Baumaßnahmen betroffen waren. Unser Dank geht auch an unsere langjährigen Handwerker, die uns – gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen – so zuverlässig zur Seite stehen.

So nehmen wir uns auch im Jahr 2023 vor, immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Anregungen oder Probleme zu haben. Dies gehört für uns einfach zu unserem Motto „Willkommen Zuhause“ dazu.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr 2023!

Wulf-Dietrich Schomber

Geschäftsführer

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen / Telefonische Erreichbarkeit bei Havarien

Bei dringenden Havariefällen können Sie auch folgende Firmen direkt kontaktieren:

Bereich Heizung/Sanitär:             Fa. Johne Haustechnik GmbH, Tel.: 0172 3524341

sowie im

Bereich Elektroarbeiten:               Elektro- und Brandschutzservice Hiller GmbH,  Tel.-Nr. 0172 7974 124

Unsere Geschäftsstelle ist vom 27.12.-30.12.2022 telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie, dass wir an den beiden Sprechtagen Dienstag, d. 27.12.2022 und Donnerstag, d. 29.12.2022 nur bis 15.00 Uhr geöffnet haben.

Näheres und jederzeit Aktuelles erfahren Sie auf unserer homepage: www.wohnen-in-kamenz.de

Information zur Änderung von Hausreinigungsleistungen

Um diese Kostensteigerung für unsere Mieter abzumildern, haben wir nach Rücksprache mit den Dienstleistungsunternehmen LGS Lausitzer Gebäudeservice und K & M Gebäudereinigung GmbH den Leistungsumfang bei der Treppenhausreinigung reduziert.

Arbeitsumfang bis 12/2022Neu ab 01/2023

1 x wöchentlich

Kehren und Wischen der Fußbodenflächen, Reinigen der Handläufe, Fensterbänke, Lichtschalter, Briefkasten-/Klingelanlagen

Im wöchentlichen Wechsel:

1 x wöchentlich

Kehren der Fußbodenflächen im Treppenhaus

1 x wöchentlich

Kehren und Wischen der Fußbodenflächen, Reinigen der Handläufe, Fensterbänke, Lichtschalter, Briefkasten-/Klingelanlagen

2 x monatlich

Kehren der Kellergänge, Fahrrad-/Gemeinschaftsräume

1 x monatlich

Kehren der Kellergänge, Fahrrad-/Gemeinschaftsräume

2 x jährlich

Kehren der Fußbodenflächen auf dem Dachboden

1 x jährlich

Kehren der Fußbodenflächen auf dem Dachboden

2 x jährlich

Lampen feucht Abwischen

1 x jährlich

Lampen feucht Abwischen

3 x jährlich

Glasreinigung mit Rahmen

 

2 x jährlich

Glasreinigung mit Rahmen

Durch die Einsparung von Leistungen können die Kosten für die Treppenhausreinigung somit im Jahr 2023 etwa auf dem Niveau von 2022 bleiben. Der neue Reinigungsturnus ist ein Versuch; die Sauberkeit in den Häusern soll sich dadurch aber  nicht verschlechtern. Wir benötigen auch Ihre Unterstützung, indem Sie als Mieter auf Sauberkeit achten, um so unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Des Weiteren möchten wir Sie hiermit über die Treppenhausreinigung in der (52. Kalender-) Woche nach Weihnachten informieren:

In den Objekten, in denen durch die Fa. LGS Lausitzer Gebäudeservice die Reinigung erfolgt, findet in der betreffenden Woche keine Reinigung statt. Selbstverständlich wird dies auch bei den Kosten berücksichtigt.

Die Unterhaltsreinigung durch die Fa.  K&M Gebäudereinigung GmbH findet in der betreffenden Woche statt. Es ist davon auszugehen, dass die Reinigung nicht an dem gewohnten Tag stattfindet, sondern auf einen anderen Wochentag verschoben werden könnte.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.