
Neue Projekte, Köpfe oder Ideen? Wichtige Änderungen im Angebot? Klingt interessant? Dann sind Sie hier richtig:
beim Mieterjournal, der Online-Zeitschrift der SWG Kamenz.
Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Wärmeversorgungskosten
07. April 2022 / SWG-Team
Steigende Preise machen auch vor den Betriebs- und Wärmeversorgungskosten nicht halt. Um einer hohen Nachzahlung nach der Betriebskostenabrechnung 2022 im Sommer 2023 entgegen zu wirken, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre Vorauszahlungen um 10-20 % zu erhöhen.
Teilen Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail an info@swg-kamenz.de mit, in welcher Höhe Sie Ihre Vorauszahlung angepasst haben möchten. Gern können Sie auch unseren Briefkasten im Ärztehaus Kamenz Fichtestr. 15 nutzen. Wir bestätigen Ihnen danach die Anpassung schriftlich.
Neue Heizkostenverordnung
07. April 2022 / SWG-Team
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Mit der novellierten Verordnung werden EU-Vorgaben zur Energieeffizienz in deutsches Recht umgesetzt. Sie hat Änderungen für Mieter und Vermieter mit sich gebracht. Ziel der Verordnung ist es, den Energieverbrauch zu senken und CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn Heizen ist einer der Hauptverursacher für die weltweiten CO2-Emissionen. Hier wird seitens des Gesetzgebers großes Einsparpotential gesehen. Erreicht werden soll das mit mehr Transparenz für Mieter/Bewohner beim Energieverbrauch. Nach dem Motto: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn bewusst reduzieren.
Was sieht die neue Heizkostenverordnung vor?
Vermieter sind jetzt dazu verpflichtet, ihre Mieter einmal pro Monat über ihren Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zu informieren (sog. Unterjährige Verbrauchsinformation). Vorausgesetzt, dass die Wohnungen über fernablesbare Zählertechnik verfügen, was für die allermeisten SWG Wohnungen bereits zutrifft. Des Weiteren wird die jährliche Heizkostenabrechnung um eine weitere verpflichtende Information, nämlich einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch und zum Durchschnittsverbrauch ergänzt. Die SWG hat die Messdienstleister ista und Techem mit der Erbringung dieser beiden Verpflichtungen gegenüber unseren Mieterinnen und Mietern beauftragt.
Können Mieter die Informationen ablehnen? Nein. Die Heizkostenverordnung lässt sich als gesetzliche Vorgabe nicht umgehen. Auch nicht durch persönliche Absprachen. Selbst wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, dass die Unterjährige Verbrauchsinformation wenig sinnvoll ist. Um zusätzliche Kosten für die Erstellung und postalische Versendung der Unterjährigen Verbrauchsinformation in Papierform für Sie zu sparen, empfehlen wir Ihnen daher zwingend, eine digitale Variante zu wählen. So können sich Mieter von den SWG Messanbietern ista und Techem E-Mails schicken lassen oder über entsprechende Smartphone- oder Tablet -Apps auf diese Informationen zugreifen – wir haben Sie dazu im Februar persönlich ausführlich per Brief informiert.
Wir und andere Wohnungsunternehmen sehen die „Unterjährige Verbrauchsinformation“ als kritisch an. Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den zusätzlichen monatlichen Informationen möglicherweise überfordert. Wir befürchten außerdem, dass besonders aus falschen Spargründen die Mieter ihre Wohnungen jetzt nicht mehr ausreichend beheizen und lüften könnten. Laut Mietvertrag sind die Mieter aber dazu verpflichtet, ihre Mieträume ausreichend zu beheizen und regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung und damit gesundheitliche und bauliche Schäden abzuwenden.
Unser neuer Hausmeister
07. April 2022 / SWG-Team
Seit 01. Februar 2022 wird die Stelle des Regiehausmeisters von Herrn Enrico Haase besetzt.
Unser langjähriger Hausmeister Herr Uwe Schäfer musste diesen Posten aufgrund einer Erkrankung leider niederlegen. Wir möchten ihm an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank sagen und wünschen ihm weiterhin alles Gute.
Wir denken, dass wir in Herrn Haase aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und seines freundlichen Auftretens einen würdigen Nachfolger gefunden haben.
Gern steht er Ihnen telefonisch unter der Ruf-Nummer:
0170 762 26 72 oder per E-Mail: enrico.haase@swg-kamenz.de für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Wir wünschen ihm bei der Bewältigung seiner vielfältigen Aufgaben viel Erfolg und einen guten Start.
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Maik Hörold
Prokurist, Bereichsleiter Wohnungsverwaltung
Telefon 03578 377 527

Unsere Servicezeiten
In diesen Zeiten erreichen Sie uns telefonisch, per Fax oder per E-Mail für Anliegen aller Art:
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Do
Fr
ab 9 Uhr und bis 15 Uhr
ab 8 Uhr und bis 18 Uhr
ab 9 Uhr und bis 15 Uhr
ab 8 Uhr und bis 16 Uhr
ab 8 Uhr und bis 12 Uhr

Von da bis da
sind wir persönlich für Sie da.
Besuchsadresse:
Haus der ewag, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz
Di
8 Uhr – 11:30 Uhr
13 Uhr – 18 Uhr
Do
8 Uhr – 11:30 Uhr
13 Uhr – 16 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung. An Sprechtagen vor gesetzlichen Feiertagen hat die Geschäftsstelle bis 16 Uhr geöffnet.
Die Städtische Wohnungsgesellschaft Kamenz (SWG Kamenz) verwaltet rund 1.500 eigene Wohn- und Gewerbeeinheiten. Hinzu kommen 294 Wohn- und Gewerbeeinheiten aus dem Eigentum Dritter sowie 512 Eigentumswohnungen. Damit ist die SWG Kamenz die größte Vermietungsgesellschaft in der Stadt.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmens ist es, bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen.
Das Unternehmen ist Mitglied im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vdw Sachsen).
Alleinige Gesellschafterin der SWG Kamenz GmbH ist die Kommunale Dienste Kamenz GmbH.
Rundum zuhause.
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Engagiert für Kamenz
Als größtes Wohnungsunternehmen wird die SWG Kamenz quasi von selbst zu einem prägenden Faktor für das soziale Leben der Stadt. Sie nimmt diese Rolle jedoch ganz bewusst an und baut sie aus – mit der Förderung von Kultur und Sport. Folgende Vereine und Projekte werden von der SWG Kamenz durch Sponsoring unterstützt: